Die Inkassostelle für die Haushaltabgabe

Die SERAFE AG ist die Schweizerische Erhebungsstelle für die Radio- und Fernsehabgabe. Die Serafe erhebt die Haushaltabgabe ab dem 1. Januar 2019. Nach einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren hat ihr das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) am 10. März 2017 das Mandat für die Zeit bis zum 31. Dezember 2025 erteilt. Bereits am 1. Juli 2017 hat das Unternehmen mit den Vorbereitungsarbeiten angefangen.  

 

Leistungs- und Kosteneffizienz

Die Serafe bedient sich der von ihrem Mutterhaus selbst entwickelten Informatiklösung «Siddhartha». Diese Plattform mit langjährig erprobter Leistungs- und Kosteneffizienz wird autonom betrieben und eignet sich, um die neue geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für die Schweizer Haushalte zu erheben. Mit «Siddhartha» kann die Serafe die Rechnungsstellung sicherstellen, das Mahn- und Betreibungswesen ausüben sowie die Buchhaltung und die Statistik erstellen. Sie kann im Bereich Produktion und Versand von Massenkorrespondenz von der Erfahrung des Mutterhauses profitieren und auf dessen Support zurückgreifen. 

 

Datenschutz

Die Serafe wird ab Mandatsantritt am 1. Januar 2019 als ISO 27001-zertifizierte Firma regelmässig auf die Informationssicherheit hin überprüft werden. Auch muss sie den Datenschutz gewährleisten, indem sie die Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz einhält. Sie ist gegenüber dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten für die rechtmässige Verwaltung der Daten verantwortlich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serafe werden von einer betrieblichen Datenschutzberaterin und von einem CISO (Chief Information Security Officer) laufend geschult. 

Die Daten, die für die Erhebung der Haushaltabgabe nötig sind, stammen aus den Einwohnerregistern. Diese Daten werden der Serafe von den Kantonen und Gemeinden geliefert. 

Verwaltungstransparenz

Die SERAFE AG und die Secon AG werden operativ und strategisch unabhängig voneinander geführt mit jeweils eigenem Verwaltungsrat, eigenem Mitarbeiterstab und eigener Infrastruktur. Damit wird den Vorgaben des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen (RTVG) Rechnung getragen, wonach die Erhebungsstelle keine anderen wirtschaftlichen Tätigkeiten als das Inkasso der Haushaltabgabe ausüben darf.