Rechtliches

Die Erhebung der Radio- und Fernsehabgabe ist im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG; SR 784.40) geregelt.

In der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV; SR 784.401) sind die Einzelheiten dazu festgehalten. 

Datenschutz

Wir schützen Ihre Daten. Dem Datenschutz wird bei der Erhebung der Haushaltabgabe höchste Priorität eingeräumt. Wir sind ein Bundesorgan im Sinne des Datenschutzgesetzes, beschäftigen eine eigene betriebliche Datenschutzberaterin und bearbeiten die Daten von Gemeinden und Kantonen gesetzeskonform und ausschliesslich für die Erhebung und das Inkasso der Haushaltabgabe.