Taubblindenhaushalte

Von der Abgabe befreit sind taubblinde Personen, sofern ihrem Privathaushalt keine abgabepflichtige Person angehört.

Das Gesuch für eine Befreiung muss über das dafür vorgesehene Formular erfolgen. Sobald eine abgabepflichtige Person neu in einen abgabebefreiten Haushalt von taubblinden Personen einzieht, muss dies der Erhebungsstelle unverzüglich schriftlich gemeldet werden.

 

FAQ

Auf Ihrer Rechnung finden Sie die Namen sämtlicher volljährigen und abgabepflichtigen Personen Ihres Haushalts, welche solidarisch für den in Rechnung gestellten Betrag haften. 

Wenn die verstorbene Person die einzige volljährige Person im Haushalt war und die Zwölfmonatsrechnung bereits beglichen hat, haben die Erben einen Anspruch auf die Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrages, weil der Haushalt der verstorbenen Person per letzten Tag des Monats, in der die Person verstorben ist, aufgelöst wird (Art. 69a Abs. 5 RTVG). Damit die Hinterbliebenen den Anspruch geltend machen können, sind der Serafe Erbschein und Bankverbindung zuzustellen.

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr unter
058 201 31 67 oder über das Kontaktformular.

Alle Fragen