Fragen und Antworten

Allgemeines

Auf Ihrer Rechnung finden Sie die Namen sämtlicher volljährigen und abgabepflichtigen Personen Ihres Haushalts, welche solidarisch für den in Rechnung gestellten Betrag haften. 

Folgende persönlichen Einstellungen können Sie über den QR-Code vornehmen:

  • Kontaktperson
  • Korrespondenzsprache
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummern
  • Zahlungsintervall
  • Versandart
  • IBAN

Der QR-Code ist 60 Tage über das Rechnungsdatum hinaus gültig (Jahresrechnung).
Der QR-Code ist 30 Tage über das Rechnungsdatum hinaus gültig (Dreimonatsrechnung).

Wenn die verstorbene Person die einzige volljährige Person im Haushalt war und die Zwölfmonatsrechnung bereits beglichen hat, haben die Erben einen Anspruch auf die Rückerstattung des zu viel bezahlten Betrages, weil der Haushalt der verstorbenen Person per letzten Tag des Monats, in der die Person verstorben ist, aufgelöst wird (Art. 69a Abs. 5 RTVG). Damit die Hinterbliebenen den Anspruch geltend machen können, sind der Serafe Erbschein und Bankverbindung zuzustellen.

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr unter
058 201 31 67 oder über das Kontaktformular.

Betreibungen

Sofern in dieser Betreibung nie ein Verlustschein ausgestellt wurde oder die Betreibung vor dem Jahr 2019 bezahlt wurde, ist das Bundesamt für Kommunikation BAKOM für die Anfrage zuständig. Sofern die Betreibung der BILLAG AG auf einem Verlustschein ausgewiesen ist und die Bezahlung nach 01.01.2019 stattgefunden hat, können Sie gerne telefonisch oder über das Kontaktformular mit unserem Kundendienst in Kontakt treten.

Wir bitten Sie, den Verlustschein ebenfalls direkt beim zuständigen Betreibungsamt zu begleichen. Der Verlustschein wird nach Zahlungsmeldung des Betreibungsamts durch die SERAFE AG gelöscht.

Aufgrund der Gleichbehandlung aller Kunden und den Vorgaben unseres Auftraggebers können keine Per-Saldo-Angebote oder (Teil-)Erlasse bewilligt werden. Der Verlustschein muss vollumfänglich beim zuständigen Betreibungsamt bezahlt werden.

eRechnung

Sie benötigen einen Computer oder ein Gerät mit Internetzugang und einen eBanking-Vertrag mit einer Bank, welche die eRechnung unterstützt.

Sie können unsere E-Rechnung im eBanking per Mausklick ablehnen. Es wird keine Meldung generiert, die Rechnung ist einfach nicht mehr als offener Posten in Ihrem E-Banking/eFinance Account ersichtlich. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit unserem Kundendienst in Verbindung. Ansonsten ist es möglich, dass Sie eine kostenpflichtige Mahnung erhalten.

Sie können sich in Ihrem E-Banking unter dem Menüpunkt «E-Rechnung» abmelden.

Es wird keine Meldung generiert, die Rechnung ist einfach nur teilbezahlt. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit unserem Kundendienst in Verbindung. Ansonsten ist es möglich, dass Sie eine kostenpflichtige Mahnung erhalten.

Ja, das ist möglich, sofern Sie von einer an das E-Rechnungssystem von SIX Paynet AG angeschlossenen Bank zu einer anderen wechseln. Wechseln Sie von einer Schweizer Bank zu PostFinance oder umgekehrt, müssen Sie sich im alten E-Banking-System bei uns (Rechnungssteller) abmelden und im neuen eBanking-System wieder bei uns (Rechnungssteller) neu anmelden.

Serafe ist als Rechnungssteller von E-Rechnungen registriert und geprüft worden. Trotzdem kann es vorkommen, dass Serafe in Ihrem E-Banking Portal nicht korrekt als Rechnungssteller aufgeschaltet ist. Wenden Sie sich bitte in einem solchen Fall an Ihre Hausbank.

Serafe ist als Rechnungssteller von E-Rechnungen registriert und geprüft worden. Trotzdem kann es vorkommen, dass Serafe in Ihrem E-Banking Portal nicht korrekt als Rechnungssteller aufgeschaltet ist. Wenden Sie sich bitte in einem solchen Fall an Ihre Hausbank.

Damit die Erhebungsstelle Sie eindeutig identifizieren kann, müssen die von der Bank übermittelten Personalien mit den von den Gemeinden zugestellten Daten übereinstimmen.

Eine sichere Identifikation kann mit Hilfe der Faktura-Nr. durchgeführt werden. Diese finden Sie auf der Rechnung der Serafe im Format RF-XXXX-XXXX-XXX. Bitte melden Sie sich in Ihrem E-Banking für E-Rechnung der Serafe erneut an und erfassen Sie Ihre Daten inkl. Faktura-Nummer.

Lastschriftverfahren

Als Kunde müssen Sie nur ein einziges Mal eine so genannte Belastungsermächtigung erteilen und über ein Konto bei einem Schweizer Zahlungsinstitut verfügen. Danach entsteht Ihnen kein Aufwand mehr.

Wenn eine Rechnung unrechtmässig abgebucht wurde, können Sie innerhalb von 30 Tagen direkt bei Ihrem Zahlungsinstitut Widerspruch einlegen und erhalten den Betrag gutgeschrieben.

Ja, Sie können dieses im Downoadbereich herunterladen. Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular für Debit Direct (DD) an SERAFE AG, Postfach, 8010 Zürich. Für das Lastschriftverfahren der Banken (LSV+) bitten wir Sie, das ausgefüllte und unterschriebene Formular direkt Ihrer Bank zu zustellen.

Ja, bitte. Im Januar 2019 erhalten alle Haushalte in der Schweiz die erste Abgaberechnung. Aus rechtlichen Gründen sind wir leider nicht befugt, die Lastschriftverfahren unser Vorgängergesellschaft (BILLAG AG) zu übernehmen. Deshalb lassen sich sehr viele Haushalte neu registrieren. Wir bitten um Verständnis, falls es bei der Verarbeitung zu Verzögerungen kommen sollte.

Mahnungen

Ihnen wurde ein älterer, offener Betrag auf die aktuell gemahnte Rechnung verrechnet. Auf der Mahnung wird nur die Abgabeperiode der neusten Rechnung aufgeführt. Die Originalrechnung(en) sollte(n) Aufschluss geben. 

Der Erhalt einer Mahnung kann verschiedene Gründe haben:

  • Wir konnten Ihre Zahlung nicht verbuchen. Bitte überprüfen Sie die Konto- und die Referenznummer Ihrer Zahlung. Allenfalls wurde Ihnen der Betrag Ihrer Zahlung aufgrund von falschen Zahlungsangaben wieder auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
  • Ihre Zahlung war tiefer als der offene Rechnungsbetrag. Bitte begleichen Sie den Differenzbetrag inkl. der Mahngebühr.
  • Ihre Zahlung und die Mahnung haben sich gekreuzt.

Rechnungszustellung via E-Mail

Bitte nehmen Sie mit unserem Kundendienst Kontakt auf.

Sollten Sie die Rechnung nicht erhalten haben, überprüfen Sie bitte Ihren Spam-Ordner. Um sicherzustellen, dass Sie unsere Rechnungen in Ihrem Posteingang erhalten, fügen Sie unsere Absender-Adresse in Ihrem Adressbuch hinzu oder konfigurieren Sie Ihre Junk-Mail-Filter, um uns als sicheren Absender hinzuzufügen.

Um die Rechnung zu öffnen, benötigen Sie einen PDF-Reader. Wir empfehlen den Adobe Acrobat Reader, falls Sie kein PDF-Reader vorinstalliert haben.

Genau wie bei der Papierrechnung erhalten Sie von uns nach Ablauf der Fälligkeit eine Mahnung zugestellt.

E-Mails von Serafe weisen folgende Merkmale auf:

  • E-Mails von Serafe werden elektronisch signiert und werden ausschliesslich vom Absender rechnung@serafe.ch versendet.
  • E-Mails von Serafe haben nur eine PDF-Datei im Anhang; inklusive QR-Code und nie andere Anhänge in den Formaten .docx, .com, .exe und dergleichen.
  • E-Mails von Serafe werden nur mit entsprechender Aufklärung im E-Mail-Text versendet. Dazu gehört ein Hinweis auf die korrekte Bank-ESR-Teilnehmernummer der Serafe und ein Hinweis auf die Validierungsmöglichkeit via QR-Code.
  • E-Mails von Serafe beinhalten niemals Angaben zu vermeintlichen Zahlungsverkehrsbeziehungen im Ausland oder IBAN-Informationen.

Rückerstattung der MWST auf den alten Empfangsgebühren

Ein Privathaushalt ist ein Ort und nicht z. B. eine Familie oder ein Paar. Er wird durch die Kombination zweier Daten definiert: nämlich des Gebäudeidentifikators (EGID) und des Wohnungsidentifikators (EWID).

Beispiel: Herr Müller lebt in der Wohnung mit dem EWID 5, die sich im Gebäude mit dem EGID 15 befindet. Dieser Privathaushalt entspricht demnach der Kombination EGID 15/EWID 5.

Die Kollektivhaushalte sind in der Liste der Registerharmonisierungsverordnung abschliessend aufgeführt.

Dazu gehören:

· Alters- und Pflegeheime

· Wohn- und Erziehungsheime für Kinder und Jugendliche

· Internate und Studentenwohnheime

· Institutionen für Behinderte

· Spitäler, Heilstätten und ähnliche Institutionen im Gesundheitsbereich

· Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs

· Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende

· Klöster und andere Unterkünfte religiöser Vereinigungen

Anspruch auf eine pauschale und einmalige Gutschrift von CHF 50.00 haben alle Privathaushalte (EGID/EWID-Kombinationen; unabhängig der Mitglieder, die den Privathaushalt bilden), welche der Serafe per Datenlieferung Januar 2021 gemeldet sind, sowie alle Kollektivhaushalte, welche im Jahr 2021 von der Serafe mit einer Abgaberechnung bedient werden. Die Zusammensetzung bzw. die Mitglieder des Privathaushaltes (EGID/EWID) sind für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer nicht relevant.

Die Rückerstattung der auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren erhobenen Mehrwertsteuer erfolgt für Privathaushalte (EGID/EWID-Kombinationen; unabhängig der Mitglieder, die den Privathaushalt bilden) in Form einer einmaligen Gutschrift pro Haushalt auf der Abgaberechnung der Serafe. Der Pauschalbetrag von CHF 50.00 wird auf der ersten Abgaberechnung (Jahres- oder Dreimonatsrechnung) 2021 jedes Privathaushalts (EGID/EWID) abgezogen. Das Einreichen eines Gesuchs ist nicht erforderlich.

Grundsätzlich nicht: Die Rückerstattung erfolgt nur einmal pro Haushalts-Identifikation. Ein Haushalt wird durch zwei Daten definiert: den Gebäudeidentifikator (EGID) und den Wohnungsidentifikator (EWID). Wenn die Bewohnerin oder der Bewohner der Wohnung im Laufe des Jahres 2021 wechselt, erhält die oder der neue keine Rückzahlung. Ausnahme: Privathaushaushalte, welche der Serafe bis Ende Dezember 2021 als neue EGID/EWID-Kombinationen (unabhängig der Mitglieder, die den Privathaushalt bilden) gemeldet werden (z. B. Umbauten/Neubauten), haben ebenfalls Anspruch auf eine einmalige Gutschrift von pauschal 50 Franken.

Die Rückzahlung orientiert sich an den von 2010 bis 2015 effektiv vom Bund einkassierten Mehrwertsteuer-Beträgen (165 Mio. CHF) und an den zum Zeitpunkt der Rückzahlung abgabepflichtigen Haushalte. Die pauschale Gutschrift beträgt 50 Franken pro Haushalt und berücksichtigt einen Verzugszins von 5 % für 2 Jahre.

Gebührenzahlende, welche bereits ein Gesuch um Rückerstattung der Mehrwertsteuer eingereicht haben, erhalten – wie alle anderen – eine pauschale Gutschrift auf der Abgaberechnung der Serafe. Sie müssen weiter nicht aktiv werden.

Alle Privat- und Kollektivhaushalte, die im Jahr 2021 keine Abgaberechnung von der SERAFE AG erhalten oder die von der Abgabepflicht befreit sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie: · AHV-/IV-Ergänzungsleistungen erhalten, · Diplomatin oder Diplomat sind, · Bewohnerin oder Bewohner eines Kollektivhaushalts im Sinne von Artikel 2 abis der Registerharmonisierungs-Verordnung (RHV) sind und ihren Hauptwohnsitz dort haben. Empfängerinnen und Empfänger von Abgaberechnungen, welche im Jahr 2021 eine EGID/EWID-Kombination beziehen (unabhängig der Mitglieder, die den Privathaushalt bilden), der bereits CHF 50.00 gutgeschrieben wurde, haben folgerichtig keinen Anspruch auf die Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Die Gutschrift gilt einmalig pro Haushalt (EGID/EWID); unabhängig der Mitglieder, die den Privathaushalt bilden.

Nein, es gibt kein Gesuchsformular. Sie müssen nicht aktiv werden. Sie erhalten die Gutschrift in der Höhe von CHF 50.00 Franken mit der ersten Abgaberechnung der Serafe im Jahr 2021.

Dies ist möglich. Ein Kollektivhaushalt, der im Jahr 2021 eine Abgaberechnung der Serafe bekommt, wird automatisch eine Gutschrift in der Höhe von CHF 50.00 erhalten. Falls die Voraussetzungen für eine Rückerstattung für Unternehmen ebenfalls vorliegen, kann das Unternehmen ein Gesuch beim BAKOM stellen. Unternehmen müssen für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer also – im Gegensatz zu Privat- oder Kollektivhaushalten – ein Gesuch beim BAKOM einreichen.

Eine pauschale Vergütung an alle Unternehmen ist nicht vorgesehen.

Die SERAFE AG bedient ausschliesslich die Privat- und Kollektivhaushalte mit der Abrechnung für die Radio- und Fernsehabgabe.