Rückerstattung der MWST auf den alten Empfangsgebühren

FAQ

Ein Privathaushalt ist ein Ort und nicht z. B. eine Familie oder ein Paar. Er wird durch die Kombination zweier Daten definiert: nämlich des Gebäudeidentifikators (EGID) und des Wohnungsidentifikators (EWID).

Beispiel: Herr Müller lebt in der Wohnung mit dem EWID 5, die sich im Gebäude mit dem EGID 15 befindet. Dieser Privathaushalt entspricht demnach der Kombination EGID 15/EWID 5.

Die Kollektivhaushalte sind in der Liste der Registerharmonisierungsverordnung abschliessend aufgeführt.

Dazu gehören:

· Alters- und Pflegeheime

· Wohn- und Erziehungsheime für Kinder und Jugendliche

· Internate und Studentenwohnheime

· Institutionen für Behinderte

· Spitäler, Heilstätten und ähnliche Institutionen im Gesundheitsbereich

· Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs

· Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende

· Klöster und andere Unterkünfte religiöser Vereinigungen

Anspruch auf eine pauschale und einmalige Gutschrift von CHF 50.00 haben alle Privathaushalte (EGID/EWID-Kombinationen; unabhängig der Mitglieder, die den Privathaushalt bilden), welche der Serafe per Datenlieferung Januar 2021 gemeldet sind, sowie alle Kollektivhaushalte, welche im Jahr 2021 von der Serafe mit einer Abgaberechnung bedient werden. Die Zusammensetzung bzw. die Mitglieder des Privathaushaltes (EGID/EWID) sind für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer nicht relevant.

Die Rückerstattung der auf den Radio- und Fernsehempfangsgebühren erhobenen Mehrwertsteuer erfolgt für Privathaushalte (EGID/EWID-Kombinationen; unabhängig der Mitglieder, die den Privathaushalt bilden) in Form einer einmaligen Gutschrift pro Haushalt auf der Abgaberechnung der Serafe. Der Pauschalbetrag von CHF 50.00 wird auf der ersten Abgaberechnung (Jahres- oder Dreimonatsrechnung) 2021 jedes Privathaushalts (EGID/EWID) abgezogen. Das Einreichen eines Gesuchs ist nicht erforderlich.

Grundsätzlich nicht: Die Rückerstattung erfolgt nur einmal pro Haushalts-Identifikation. Ein Haushalt wird durch zwei Daten definiert: den Gebäudeidentifikator (EGID) und den Wohnungsidentifikator (EWID). Wenn die Bewohnerin oder der Bewohner der Wohnung im Laufe des Jahres 2021 wechselt, erhält die oder der neue keine Rückzahlung. Ausnahme: Privathaushaushalte, welche der Serafe bis Ende Dezember 2021 als neue EGID/EWID-Kombinationen (unabhängig der Mitglieder, die den Privathaushalt bilden) gemeldet werden (z. B. Umbauten/Neubauten), haben ebenfalls Anspruch auf eine einmalige Gutschrift von pauschal 50 Franken.

Die Rückzahlung orientiert sich an den von 2010 bis 2015 effektiv vom Bund einkassierten Mehrwertsteuer-Beträgen (165 Mio. CHF) und an den zum Zeitpunkt der Rückzahlung abgabepflichtigen Haushalte. Die pauschale Gutschrift beträgt 50 Franken pro Haushalt und berücksichtigt einen Verzugszins von 5 % für 2 Jahre.

Gebührenzahlende, welche bereits ein Gesuch um Rückerstattung der Mehrwertsteuer eingereicht haben, erhalten – wie alle anderen – eine pauschale Gutschrift auf der Abgaberechnung der Serafe. Sie müssen weiter nicht aktiv werden.

Alle Privat- und Kollektivhaushalte, die im Jahr 2021 keine Abgaberechnung von der SERAFE AG erhalten oder die von der Abgabepflicht befreit sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn Sie: · AHV-/IV-Ergänzungsleistungen erhalten, · Diplomatin oder Diplomat sind, · Bewohnerin oder Bewohner eines Kollektivhaushalts im Sinne von Artikel 2 abis der Registerharmonisierungs-Verordnung (RHV) sind und ihren Hauptwohnsitz dort haben. Empfängerinnen und Empfänger von Abgaberechnungen, welche im Jahr 2021 eine EGID/EWID-Kombination beziehen (unabhängig der Mitglieder, die den Privathaushalt bilden), der bereits CHF 50.00 gutgeschrieben wurde, haben folgerichtig keinen Anspruch auf die Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Die Gutschrift gilt einmalig pro Haushalt (EGID/EWID); unabhängig der Mitglieder, die den Privathaushalt bilden.

Nein, es gibt kein Gesuchsformular. Sie müssen nicht aktiv werden. Sie erhalten die Gutschrift in der Höhe von CHF 50.00 Franken mit der ersten Abgaberechnung der Serafe im Jahr 2021.

Dies ist möglich. Ein Kollektivhaushalt, der im Jahr 2021 eine Abgaberechnung der Serafe bekommt, wird automatisch eine Gutschrift in der Höhe von CHF 50.00 erhalten. Falls die Voraussetzungen für eine Rückerstattung für Unternehmen ebenfalls vorliegen, kann das Unternehmen ein Gesuch beim BAKOM stellen. Unternehmen müssen für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer also – im Gegensatz zu Privat- oder Kollektivhaushalten – ein Gesuch beim BAKOM einreichen.

Eine pauschale Vergütung an alle Unternehmen ist nicht vorgesehen.

Die SERAFE AG bedient ausschliesslich die Privat- und Kollektivhaushalte mit der Abrechnung für die Radio- und Fernsehabgabe.

BAKOM FAQ's