Ergänzungen zu Rückmeldungen der Kundenreaktionen von der Erhebungsstelle SERAFE AG an die Einwohnerregister der Gemeinden und Kantone

Die SERAFE AG darf an den Daten, welche sie von den Einwohnerdiensten aus Gemeinden und Kantonen erhält, von Gesetzes wegen keinerlei Korrekturen vornehmen. Bei der Erhebungsstelle eingehende Kundenrückmelungen werden den zuständigen Einwohnerdiensten auf monatlicher Basis jeweils mit eigens dafür kreierten Rückmeldeformularen zugeschickt.

Bei jedem Rückmeldeformular handelt es sich um eine individuelle Rückmeldung eines Kunden, welche wir Ihnen auf diesem Weg weiterleiten.

Mit Schreiben vom BAKOM vom 27.09.2019 und Schreiben von der SERAFE AG vom 11.11.2019 wurden Sie im Detail darüber informiert.

BAKOM-Schreiben vom 27.09.2019

Schreiben der SERAFE AG vom 11.11.2019

Zusätzlich zu diesen Informationen, welche Sie jederzeit über die obenstehend aufgeführten Links abrufen können, legen wir Wert auf die Feststellung, dass es sich bei den Rückmeldungen in diesem Schreiben einzig um Reaktionen vonseiten unserer Kunden handelt. Weder wissen wir um deren Motivation noch konnten wir diese verifizieren. Es obliegt den einzelnen Einwohnerdiensten, zu entscheiden, ob diese Kundenreaktionen der Realität entsprechen und ob eine Mutation in ihren Registern ausgeführt wird *.

Wir bitten Sie, Fragen im Zusammenhang mit dem Rückmeldeprozess über die eigens für die Einwohnerdienste eingerichtete E-Mail-Adresse zu stellen.

Das neue Web-Portal «Einwohnerdienste»

* Wie reagiert die Einwohnerkontrolle auf die Rückmeldungen der Erhebungsstelle?