Betreibungen

Offene Betreibungen oder Verlustscheine sind direkt auf dem zuständigen Betreibungsamt zu bezahlen.

In der Regel wird der Betreibungsregistereintrag gelöscht, sobald die Betreibung vollständig bezahlt wurde und die SERAFE AG die Zahlung verbucht hat.

Die SERAFE AG erhebt aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Grundlage (Art. 60 Abs. 1 in der Radio- und Fernsehverordnung [RTVV; SR 784.401]) CHF 20.00 Betreibungseinleitungsgebühren. Dieser Betrag entschädigt einen Teil der entstandenen Aufwände der Erhebungsstelle. Die Betreibungskosten entschädigen die Aufwände des zuständigen Betreibungsamtes.

FAQ

Sofern in dieser Betreibung nie ein Verlustschein ausgestellt wurde oder die Betreibung vor dem Jahr 2019 bezahlt wurde, ist das Bundesamt für Kommunikation BAKOM für die Anfrage zuständig. Sofern die Betreibung der BILLAG AG auf einem Verlustschein ausgewiesen ist und die Bezahlung nach 01.01.2019 stattgefunden hat, können Sie gerne telefonisch oder über das Kontaktformular mit unserem Kundendienst in Kontakt treten.

Wir bitten Sie, den Verlustschein ebenfalls direkt beim zuständigen Betreibungsamt zu begleichen. Der Verlustschein wird nach Zahlungsmeldung des Betreibungsamts durch die SERAFE AG gelöscht.

Aufgrund der Gleichbehandlung aller Kunden und den Vorgaben unseres Auftraggebers können keine Per-Saldo-Angebote oder (Teil-)Erlasse bewilligt werden. Der Verlustschein muss vollumfänglich beim zuständigen Betreibungsamt bezahlt werden.

BAKOM FAQ's