Mahnungen

Die SERAFE AG erhebt aufgrund der entsprechenden gesetzlichen Grundlage (Art. 60 Abs. 1 in der Radio- und Fernsehverordnung [RTVV; SR 784.401]) eine Mahngebühr von CHF 5.00 (pro Mahnung).

War die Haushaltbildung bei der Rechnungsstellung nicht korrekt, weil beispielsweise ein Nachbar ebenfalls aufgeführt war und anschliessend durch die zuständige Einwohnerkontrolle aus Ihrem Haushalt entfernt wurde, generiert dies keine neue Rechnung. Die Abgabe ist pro Haushalt geschuldet. Der Haushalt hatte immer Bestand; es sind nun lediglich weniger solidarisch haftende Personen darin gemeldet. Am offenen und geschuldeten Betrag hat sich nichts geändert. Für detaillierte Informationen zu allfälligen Datenmutationen in Ihrem Haushalt wenden Sie sich an den zuständigen Einwohnerdienst Ihrer Gemeinde.

Das Abgabesystem basiert auf einer Bezahlung im Voraus; die Abgabe ist also in Vorleistung zu bezahlen und wird zurückvergütet oder gutgeschrieben, wenn während der bezahlten Abgabeperiode ein Haushalt effektiv aufgelöst wird. Anderenfalls kann mit dem Kundendienst der Serafe Kontakt aufgenommen werden, wenn vorgängig eine zukünftige Mutation bekannt ist. Dabei können Zahlungslösungen vereinbart werden. Das Nichtbezahlen einer Abgaberechnung führt zwangsläufig zu Mahnungen.

Da sämtliche Mitglieder eines Haushalts solidarisch für die Haushaltabgabe haften und die Serafe sich vorbehält, welches Haushaltsmitglied betrieben wird, werden vor Einleitung der Betreibung alle solidarhaftenden Personen angeschrieben und über den offenen Betrag sowie das Risiko, betrieben zu werden, informiert. Die Erhebungsstelle darf von jedem einzelnen Haushaltsmitglied, welches auf der Rechnung aufgeführt ist, den gesamten Betrag einfordern (Solidarhaftung); insgesamt natürlich nur einmal. Die interne Aufteilung des in Rechnung gestellten Betrages ist Sache der abgabepflichtigen Mitglieder des Haushalts und unterliegt dem Privatrecht.

Kann der gemahnte Betrag nicht auf einmal beglichen werden, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder via Kontaktformular, damit wir gemeinsam Zahlungsmöglichkeiten finden können.

FAQ

Ihnen wurde ein älterer, offener Betrag auf die aktuell gemahnte Rechnung verrechnet. Auf der Mahnung wird nur die Abgabeperiode der neusten Rechnung aufgeführt. Die Originalrechnung(en) sollte(n) Aufschluss geben. 

Der Erhalt einer Mahnung kann verschiedene Gründe haben:

  • Wir konnten Ihre Zahlung nicht verbuchen. Bitte überprüfen Sie die Konto- und die Referenznummer Ihrer Zahlung. Allenfalls wurde Ihnen der Betrag Ihrer Zahlung aufgrund von falschen Zahlungsangaben wieder auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
  • Ihre Zahlung war tiefer als der offene Rechnungsbetrag. Bitte begleichen Sie den Differenzbetrag inkl. der Mahngebühr.
  • Ihre Zahlung und die Mahnung haben sich gekreuzt.
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