Mahnungen

Die SERAFE AG erhebt gemäss Art. 60 Abs. 1 RTVV eine Mahngebühr von CHF 5.00 pro Mahnung.

Haushaltszusammensetzung: Die Abgabe ist pro Haushalt geschuldet. Ändert sich die Anzahl der gemeldeten Personen (z. B. durch Wegzug), ändert sich am offenen Betrag nichts. Für Fragen zu Datenmutationen wenden Sie sich an den Einwohnerdienst Ihrer Gemeinde.

Vorauszahlung: Die Abgabe wird im Voraus bezahlt und bei effektiver Haushaltsauflösung zurückerstattet. Bei bekannten künftigen Änderungen können mit dem Serafe-Kundendienst Zahlungslösungen vereinbart werden.

Solidarhaftung: Alle Haushaltsmitglieder haften solidarisch. Vor einer Betreibung werden alle gemeldeten Personen informiert. Die interne Kostenaufteilung ist Sache der Haushaltsmitglieder (Privatrecht).

Ratenzahlung: Bei Zahlungsschwierigkeiten kontaktieren Sie uns per Telefon oder über das Kontaktformular.

FAQ

Ihnen wurde ein älterer, offener Betrag auf die aktuell gemahnte Rechnung verrechnet. Auf der Mahnung wird nur die Abgabeperiode der neusten Rechnung aufgeführt. Die Originalrechnung(en) sollte(n) Aufschluss geben. 

Der Erhalt einer Mahnung kann verschiedene Gründe haben:

  • Wir konnten Ihre Zahlung nicht verbuchen. Bitte überprüfen Sie die Konto- und die Referenznummer Ihrer Zahlung. Allenfalls wurde Ihnen der Betrag Ihrer Zahlung aufgrund von falschen Zahlungsangaben wieder auf Ihrem Konto gutgeschrieben.
  • Ihre Zahlung war tiefer als der offene Rechnungsbetrag. Bitte begleichen Sie den Differenzbetrag inkl. der Mahngebühr.
  • Ihre Zahlung und die Mahnung haben sich gekreuzt.
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